Geisha (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Der Charakter darf Umrüstungen im Wert von bis zu 3 Gewichtseinheiten (GE) '''und''' bis zu 2 Modifikationen an einem zugeteilten (personalisierten) Schiff durchführen '''(Pilot)''' Er darf eine Modifikation an einer spezialisierten Waffengattung vornehmen. '''(Marine)'''“) |
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Aktuelle Version vom 1. Juli 2025, 08:55 Uhr
Der Charakter darf insgesamt bis zu 2 Gewichtseinheiten (GE) verschieben. Die GE-Bilanz muss ausgeglichen sein.
Der Charakter kann eine Modifikation minderwertiger Qualität einsetzen.