Geisha (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „links|Abzeichen Admiral|rahmenlos<br /> <big><b>Admiral (1O)</b></big><br> Voraussetzung: Vice Admiral, 70 KPP Ein Admiral stellt den höchsten Kommandorang innerhalb der Flotte dar. Er befehligt vollständige Flottenverbände, die von seinen Untergebenen im Einzelnen geführt werden. Sein Hauptaugenmerk liegt auf der globalen strategischen und taktischen Organisation des Verbands und er ist für diplomatische Angelegenheiten unmi…“) |
(kein Unterschied)
|
Version vom 26. Mai 2024, 18:44 Uhr

Admiral (1O)
Voraussetzung: Vice Admiral, 70 KPP
Ein Admiral stellt den höchsten Kommandorang innerhalb der Flotte dar. Er befehligt vollständige Flottenverbände, die von seinen Untergebenen im Einzelnen geführt werden. Sein Hauptaugenmerk liegt auf der globalen strategischen und taktischen Organisation des Verbands und er ist für diplomatische Angelegenheiten unmittelbar verantwortlich.