Geisha (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Der Charakter darf Umrüstungen im Wert von bis zu 9 Gewichtseinheiten (GE) '''und''' bis zu 6 Modifikationen an ''bis zu zwei'' Schiffen durchführen '''(Laufbahn Pilot)''' Er darf drei Modifikationen an einer spezialisierten Waffengattung vornehmen. '''(Laufbahn Marine)''' Ein Besatzungsmitglied oder Ziviler Mitarbeiter mit dieser Fähigkeit beherrscht beide Varianten.“) |
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Version vom 21. Dezember 2023, 12:40 Uhr
Der Charakter darf Umrüstungen im Wert von bis zu 6 Gewichtseinheiten (GE) und maximal 3 Modifikationen durchführen.
Jede Modifikation hat den Wert von 2 GE.