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Version vom 15. Mai 2024, 21:41 Uhr
Erwerb von zusätzlichen Vorteilen
Der Erwerb von zusätzlichen Vorteilen ist ein seltener Effekt und muss stichhaltig begründet werden. Es gibt keinen generellen Anspruch auf die Gewährung, die Entscheidung muss zwischen Spielleiter und Spieler getroffen werden. Kann keine Einigung erzielt werden, hat die A2 die Aufgabe zu vermitteln und eine Lösung zu finden.
Es besteht zu keiner Zeit ein Anspruch auf die Genehmigung eines zusätzlichen Vorteils.
Ablegen von vorhandenen Nachteilen
Das Ablegen von vorhandenen Nachteilen ist ein aufwendiger Vorgang, der viel Zeit und Anstrengungen des Charakters in Anspruch nimmt. Das Ablegen eines Nachteils wird durch den Verlust von 30 Prestigepunkten repräsentiert, da eine solche Umstellung meist mit unangenehmen Verhaltensweisen des Charakters einhergeht.
Wenn Nachteile gewählt wurden, muss immer mindestens 1 Nachteil permanent erhalten bleiben.