Vorlage:Rammen R2: Unterschied zwischen den Versionen

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(Die Seite wurde neu angelegt: „Diese Kampffähigkeit erlaubt einem Charakter, ein gegnerisches Schiff am Ende seines Zuges (als Neben-Aktion) zu rammen. '''Das Ziel muss in der Runde bereits vom Charakter angegriffen worden sein.''' Der Angriff wird mit einem normalen Angriffswurf (wie bei Geschützen) durchgeführt. Gelingt der Rammangriff, erhalten beide Schiffe 1W10 Schaden (ein Wurf, der Schaden ist bei beiden Schiffen identisch). Bei einem Fehlschlag geschieht nichts. '''Ein…“)
 
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<big>'''Rammen'''</big>
Diese Kampffähigkeit erlaubt einem Charakter, ein gegnerisches Schiff am Ende seines Zuges (als Neben-Aktion) zu rammen.
Diese Kampffähigkeit erlaubt einem Charakter, ein gegnerisches Schiff am Ende seines Zuges (als Neben-Aktion) zu rammen.



Aktuelle Version vom 18. November 2023, 14:25 Uhr

Rammen

Diese Kampffähigkeit erlaubt einem Charakter, ein gegnerisches Schiff am Ende seines Zuges (als Neben-Aktion) zu rammen.

Das Ziel muss in der Runde bereits vom Charakter angegriffen worden sein.

Der Angriff wird mit einem normalen Angriffswurf (wie bei Geschützen) durchgeführt.

Gelingt der Rammangriff, erhalten beide Schiffe 1W10 Schaden (ein Wurf, der Schaden ist bei beiden Schiffen identisch). Bei einem Fehlschlag geschieht nichts.

Ein durch Rammen zerstörter Gegner zählt als Abschuss.