Geisha (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Geisha (Diskussion | Beiträge) K (Geisha verschob die Seite Regelwerk Komplett/Regelwerk/Rangsystem/Admiral nach Regelwerk/Advanced/Rangsystem/Admiral) |
(kein Unterschied)
| |
Version vom 29. Juni 2025, 18:12 Uhr
Admiral (1O)
Voraussetzung: Vice Admiral, 70 KPP
Ein Admiral stellt den höchsten Kommandorang innerhalb der Flotte dar. Er befehligt vollständige Flottenverbände, die von seinen Untergebenen im Einzelnen geführt werden. Sein Hauptaugenmerk liegt auf der globalen strategischen und taktischen Organisation des Verbands und er ist für diplomatische Angelegenheiten unmittelbar verantwortlich.