Der Charakter darf Umrüstungen im Wert von bis zu 3 Gewichtseinheiten (GE) und bis zu 2 Modifikationen an einem Schiff durchführen (Laufbahn Pilot)
Er darf eine Modifikation an einer spezialisierten Waffengattung vornehmen. (Laufbahn Marine)
Ein Besatzungsmitglied oder Ziviler Mitarbeiter mit dieser Fähigkeit beherrscht beide Varianten.