Der Charakter darf Umrüstungen im Wert von bis zu 9 Gewichtseinheiten (GE) und bis zu 6 Modifikationen an bis zu zwei Schiffen durchführen (Laufbahn Pilot)
Er darf drei Modifikationen an einer spezialisierten Waffengattung vornehmen. (Laufbahn Marine)
Ein Besatzungsmitglied oder Ziviler Mitarbeiter mit dieser Fähigkeit beherrscht beide Varianten.