Der Charakter darf Umrüstungen im Wert von bis zu 3 Gewichtseinheiten (GE) und bis zu 2 Modifikationen an einem zugeteilten (personalisierten) Schiff durchführen (Laufbahn Pilot)
Er darf eine Modifikation an einer spezialisierten Waffengattung vornehmen. (Laufbahn Marine)
Ein Besatzungsmitglied oder Ziviler Mitarbeiter mit dieser Fähigkeit beherrscht beide Varianten.