Kapitel3.3

Aus Wing Commander Rollenspiel Wiki
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3.3.1 Die Marschallwahl

Die Wahl des Marshalls findet nur bei Bedarf statt.

Der gewählte Marshall bleibt mindestens 12 Monate im Amt, Stichtag ist der 31.10. des laufenden Jahres. Fühlt sich ein Mitspieler berufen, den amtierenden Marschall herauszufordern, muss er seine Bewerbung spätestens 4 Wochen vor dem Stichtag bei der A2 einreichen, diese prüft die Legitimation der Bewerbung. Voraussetzung für eine Kandidatur sind 18 Monate mit einem Charakter (Status "aktiv"), davon 6 Monate unmittelbar vor der Wahl.

Ein einmal gewählter Marschall bleibt im Amt, bis

  • a) er seinen Rücktritt bekanntgibt oder aus dem Spiel ausscheidet
  • b) er bei einer Folgewahl abgewählt wird
  • c) er durch ein erfolgreiches Community-Veto aus dem Amt enthoben wird

Wenn beim Rücktritt des amtierenden Marschalls kein Kandidat zur Verfügung steht, wird die A1 durch einen Kommandanten-Rat, bestehend aus allen amtierenden Kommandanten, besetzt. Entscheidungen in diesem Zeitraum werden durch einfache Mehrheitsentscheidung dieses Rates getroffen. Dieser Rat führt das Rollenspiel so lange, bis sich ein Kandidat für das Amt des Marschalls findet. Ab diesem Zeitpunkt werden zeitnah Wahlen angesetzt..

3.3.2 Ablauf der Wahl

Die Wahl und ihre Dauer wird von der A2 öffentlich bekanntgegeben, in diesem Zeitraum dürfen die Mitglieder der Community ihre Stimme abgeben. Die A2 sowie zwei jeweils zu ernennende Wahlhelfer übernehmen die geheime Auszählung der Stimmen.

Vorbehalte gegen einen Wahlhelfer können nachweisbaren Gründen von mindestens zwei Spielern an die A2 gerichtet werden. Diese ist verpflichtet, neutral die Vorbehalte zu prüfen und eine Stellungnahme abzugeben.

Jeder Spieler (Status aktiv, beurlaubt oder Reserve) hat ein Stimmrecht. Das Callsign des Erst-Charakters muss hierbei angegeben werden, um eine objektive Prüfung der Stimmenanzahl zu gewährleisten.

Marshall wird, wer die meisten Stimmen in der Wahl erhalten hat. Bei einem Gleichstand findet eine Stichwahl statt. Führt auch die Stichwahl zu einem Gleichstand, wird der Marshall per Losentscheid bestimmt. Dazu würfelt der Leiter A2 öffentlich einsehbar einen Würfel, dessen Seitenzahl der Anzahl der Kandidaten mit gleicher Stimmzahl entspricht (z.B. 1w2).

3.3.3 Das Vetorecht der Community

Nach der Veröffentlichung einer Entscheidung hat die Community ein generelles Vetorecht. Gegen jede Entscheidung des Marshalls, jeden Beschluss einer Abteilung und jede Postenbesetzung kann die Community ein Veto einlegen. Das Veto kann auch genutzt werden, um den Marshall abzusetzen.

Um von diesem Vetorecht Gebrauch machen zu können, muss innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung eine Liste mit 10 aktiven Spielern, die das Veto unterstützen, bei der A2 zur Prüfung eingereicht werden. Empfehlenswert ist eine kurze Begründung für den Anlass des Vetos. Bestätigt die Prüfung der A2 die Rechtmässigkeit des Vetos, erstellt diese eine Mitgliederumfrage mit der angegebenen Begründung. Die Umfrage soll 14 Tage dauern, damit jeder Spieler Gelegenheit hat, sich dazu zu äussern.

Ein erfolgreiches Veto kann nicht mehr angefochten werden.